Viele Menschen mit Pflegegrad kennen ihn nicht oder lassen ihn ungenutzt: den Entlastungsbetrag. Dabei ist er eine einfache Möglichkeit, Betreuung und Alltagshilfe über die Pflegekasse zu finanzieren.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € monatlich und steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu (§ 45a SGB XI). Er ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegekasse, die Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit zuhause fördern soll.
Wofür können Sie ihn einsetzen?
- Betreuung und Alltagsbegleitung
- Haushaltshilfe und Reinigung der Wohnung
- Einkaufsservice und Begleitung zu Terminen
Genau diese Leistungen bieten wir an – der Entlastungsbetrag lässt sich dafür in der Regel direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Verfällt der Betrag?
Nicht sofort. Nicht genutzte Beträge eines Monats können innerhalb des Jahres angespart und später verwendet werden. Reste aus dem Vorjahr verfallen jedoch nach einer Übergangsfrist. Es lohnt sich also, den Betrag regelmäßig zu nutzen, statt ihn liegen zu lassen.
So gehen Sie vor
Sie müssen nicht in Vorleistung gehen oder sich durch Formulare kämpfen. Wir erklären Ihnen Ihre Ansprüche verständlich und übernehmen auf Wunsch die komplette Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse. Rufen Sie uns einfach an – wir schauen gemeinsam, was für Sie möglich ist.
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