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Alltagshilfe mit Herz

Reinigung der Wohnung in Raunheim

Ein sauberes Zuhause tut gut und gibt Sicherheit. Wir sorgen gründlich und sorgfältig dafür, dass Sie sich in Ihren Räumen rundum wohlfühlen.

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Wenn das Putzen zur Last wird, übernehmen wir es gerne für Sie. Unsere geschulten Betreuungskräfte reinigen Ihre Wohnung zuverlässig und mit Blick fürs Detail – damit Sie Ihre Kraft für die schönen Dinge behalten.

Was wir bei der Wohnungsreinigung übernehmen

Wir stimmen die Reinigung genau auf Ihre Wohnung und Ihren Rhythmus ab. Typische Arbeiten sind:

Für wen ist die Reinigung gedacht?

Die Wohnungsreinigung richtet sich an Seniorinnen und Senioren, an Menschen mit Einschränkungen und an alle, denen die Hausarbeit schwerfällt – dauerhaft oder vorübergehend, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Auch Angehörige, die sonst alles mit erledigen, werden spürbar entlastet.

So läuft es ab

Nach einem kostenlosen Erstgespräch vereinbaren wir feste Termine. Eine vertraute Betreuungskraft kommt dann regelmäßig zu Ihnen und reinigt so, wie Sie es sich wünschen. Auf Wunsch kümmern wir uns auch um die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.

Kosten & Abrechnung über die Pflegekasse

Mit einem Pflegegrad lässt sich die Reinigung häufig über den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich abrechnen – bereits ab Pflegegrad 1 (§ 45a SGB XI). Wir erklären Ihnen verständlich, welche Leistungen Ihnen zustehen.

Reinigung in Raunheim und Umgebung

Wir reinigen für Sie in Raunheim, Rüsselsheim am Main, Kelsterbach, Flörsheim am Main, Groß-Gerau und Umgebung im Kreis Groß-Gerau. Erreichbar sind wir Mo–Sa, So nach Vereinbarung.

Häufige Fragen zur Wohnungsreinigung

Muss ich Reinigungsmittel bereitstellen?
In der Regel arbeiten wir mit den Mitteln und Geräten, die bei Ihnen zu Hause vorhanden sind. Was genau gebraucht wird, besprechen wir im Erstgespräch – ganz unkompliziert.
Lässt sich die Reinigung über die Pflegekasse abrechnen?
Häufig ja. Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zu, über den sich die Reinigung oft abrechnen lässt. Wir beraten Sie und übernehmen auf Wunsch die Abwicklung.
Wie oft kommen Sie?
Das richtet sich ganz nach Ihrem Bedarf – wöchentlich, alle zwei Wochen oder nach Absprache. Gemeinsam finden wir den passenden Rhythmus.

Passend aus dem Ratgeber

Entlastungsbetrag 131 € richtig nutzen →

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