Wer einen Angehörigen pflegt, braucht auch einmal eine Pause – sei es für einen Arzttermin, Urlaub oder einfach zum Durchatmen. Für diese Fälle gibt es die Verhinderungspflege.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege springt ein, wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist – stundenweise oder für längere Zeit. Die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten für eine Ersatzbetreuung, damit die versorgte Person weiter gut betreut ist.
Wer hat Anspruch?
- Grundsätzlich ab Pflegegrad 2.
- Die pflegebedürftige Person wird zuvor bereits eine gewisse Zeit privat zuhause gepflegt.
- Die Ersatzpflege kann durch einen Dienst oder durch nahestehende Personen erfolgen.
Wie hoch ist die Leistung?
Die Höhe und die anrechenbaren Zeiten richten sich nach den jeweils aktuellen gesetzlichen Leistungssätzen der Pflegeversicherung und können sich ändern. Wir nennen Ihnen keine Pauschalzahl ins Blaue hinein, sondern beraten Sie zu Ihrem konkreten Anspruch und helfen bei der Berechnung.
So beantragen Sie Verhinderungspflege
Der Antrag läuft über die Pflegekasse. Oft genügt ein formloses Schreiben mit den Betreuungszeiten und Belegen. Wir unterstützen Sie dabei, die passenden Angaben zusammenzustellen, und übernehmen die Betreuung während Ihrer Auszeit.
Gut zu wissen
So haben pflegende Angehörige die Sicherheit, dass ihr Angehöriger auch in ihrer Abwesenheit in guten Händen ist. Sprechen Sie uns an – wir finden gemeinsam eine verlässliche Lösung.
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